Arbeitsrecht Abmahnung Dorsten

Hier finden Sie wichtige Details zur arbeitsrechtlichen Abmahnung und deren Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis bzw. auf den Kündigungsschutz. Wie sollte man sich verhalten? Wer kann wem gegenüber eine Abmahnung aussprechen? Gibt es formelle Vorgaben? Rechtsanwalt Martin Löbbecke (Fachanwalt für Arbeitsrecht) steht in ihrer Kanzlei südlich von Dorsten allen Ratsuchenden helfend zur Seite.

Abmahnung und die Kündigung

Die Begriffe Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht treten häufig gemeinsam auf und in vielen Fällen ist die Abmahnung eine zwingende Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Rechtsanwalt Löbbecke gibt an dieser Stelle zu bedenken: Nicht jede dringende Ermahnung des Arbeitgebers stellt eine Gefahr für das Arbeitsverhältnis dar. Ist die Beanstandung jedoch eine Abmahnung im Rechtssinne, ist Vorsicht geboten! Dann kann eine Kündigung die Folge sein.

Was muss für eine gültige Abmahnung erfüllt sein?

Die Rechtsprechung sieht für eine rechtsgültige Abmahnung folgende Kriterien vor:

  1. Das abgemahnte Verhalten ist möglichst genau zu beschreiben. Uhrzeit und Datum des Vertragsverstoßes dürfen dabei nicht fehlen. Ein sehr unscharf formuliertes „Herr X kommt häufig zu spät“ ist keine ausreichende Begründung.
  2. Das beschriebene Verhalten muss unmissverständlich als Vertragsverstoß gerügt werden. Die andere Vertragspartei ist klar darauf hinzuweisen, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen.
  3. Weiterhin ist die abgemahnte Vertragspartei darüber aufzuklären, dass im Wiederholungsfall eines vertragswidrigen Verhaltens, eine Kündigung folgen kann.

Mithilfe eines erfahrenen Anwalts an Ihrer Seite kann geprüft werden, ob eine Ihnen gegenüber ausgesprochene Abmahnung aus juristischer Sicht standhalten kann.

Wer kann wen abmahnen?

Viele Menschen verbinden das Abmahnen als Tätigkeit, die von Arbeitgeberseite aus geschieht. Tatsächlich werden viele Abmahnungen dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochen, doch auch dieser ist berechtigt, seinen Arbeitgeber abzumahnen.

Was ist der Sinn einer Abmahnung?

Mit dem Arbeitsvertrag werden u. a. gegenseitige Verpflichtungen festgehalten. Verstöße gegen diese Vereinbarungen sollten nicht einfach hingenommen werden. Daher ist der Sinn einer Abmahnung, die andere Vertragspartei sachlich auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Leider werden Abmahnungen mitunter auch als Druckmittel genutzt und der eigentlich erzieherische Zweck verzerrt. Die anwaltliche Prüfung einer Abmahnung ist somit regelmäßig empfehlenswert.

 
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