Arbeitsrecht Kündigung Dorsten

Das Thema Kündigung ist sicherlich eines der wichtigsten im Arbeitsrecht. Für Arbeitnehmer stellt der Verlust des Arbeitsplatzes einen erheblichen finanziellen Einschnitt dar. Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke steht Ratsuchenden in Dorsten und Umgebung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu den Arten der Kündigung.

Betriebsbedingte Kündigung

Umstrukturierungen in Betrieben führen häufig zu betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber muss hierbei deutlich machen, dass tatsächlich dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und eine Beschäftigung an alternativen Arbeitsplätzen nicht gegeben ist. Mitunter ist eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber sozial ungerechtfertigt und folglich unwirksam. Oft genug begründen Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung nicht ausreichend, sodass Arbeitnehmer gute Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage haben. Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.

Fristlose Kündigung

Im Regelfall können Kündigungen nur mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ausgesprochen werden. In Fällen besonders schwerwiegender Pflichtverletzungen können jedoch fristlose Kündigungen erfolgen. Wer Vorgesetzte bzw. Mitarbeiter beleidigt, körperlich attackiert oder Betriebseigentum zerstört, kann auch durch einen erfahrenen Anwalt meist nicht mehr sinnvoll verteidigt werden. Ist der Fall einer fristlosen Kündigung jedoch weit weniger eindeutig, sind Arbeitnehmer hingegen gut beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und die Kündigung anzufechten.

Abmahnung

Abmahnungen sind regelmäßige Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung. Die jeweilige Vertragspartei muss hierbei deutlich und ernsthaft auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu ändern. Darüber hinaus muss die Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzeigen.

Eine sehr ungenaue Formulierung wie „Sie kommen oft zu spät“ sind für eine rechtskräftige Abmahnung unzureichend. Folgende inhaltliche Bestandteile muss eine Abmahnung mindestens enthalten:

  • Konkrete Rüge der Pflichtverletzung
  • Feststellung des beanstandeten Verhaltens
  • Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten
  • Aufzeigen von Konsequenzen bei wiederholter Pflichtverletzung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gleichermaßen die jeweils andere Vertragspartei – sofern zutreffend – abmahnen.

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag hat keinen direkten Einfluss auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Vielmehr sollen über einen Abwicklungsvertrag die Folgen nach Beendigung desselben geregelt werden (beispielsweise der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage). Die Rechtsprechung sieht vor, dass dem Arbeitnehmer bei einer solchen enormen Einschränkung andere Vorteile zugeschrieben werden (z. B. eine angemessene Abfindung, Freistellung o. ä.).

Aufhebungsvertrag - Chance oder Risiko?

Statt einer „klassischen“ Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch mittels Aufhebungsvertrag beendet werden. Hierbei trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in beiderseitigem Einverständnis. Ein Aufhebungsvertrag kann überlegenswert sein, es muss jedoch beachtet werden, dass ggf. Sperrfristen durch die Agentur für Arbeit verhängt werden. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag in jedem Fall anwaltlich prüfen!

 

Zum Thema Kündigung im Arbeitsrecht steht es Ratsuchenden aus Dorsten frei, sich an die Kanzlei der Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler & Partner wenden. Die Betreuung geht auch über den Kanzleistandort hinaus.

 
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